Immobilien verwaltung
Für alle Vermieter, die Ihre Häuser und Wohnungen nicht selbst verwalten möchten, bieten wir die beste Lösung an.
Märkische Grundstücks-Zentrale – seit 1946- GmbH- Cottbus ist der Immobilienverwalter für alle Vermieter, die keine Zeit oder keine Lust haben sich selbst um ihre Immobilien zu kümmern. Wir kümmern uns mit einem großen Netzwerk und neuen Online-Technologien, um Mietshäuser und Wohnungen effizient und professionell zu verwalten.
Wir erarbeiten gemeinsam einen individuellen Verwaltungsvertrag für die Hausverwaltung, damit alle Ihre Bedürfnisse abgedeckt sind.
Unsere Stärken als Hausverwalter
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Wir setzen auf Individualität, transparenz und Kommunikation
Märkische Grundstücks-Zentrale – seit 1946- GmbH- Cottbus ist der Immobilienverwalter für alle Vermieter, die keine Zeit oder keine Lust haben sich selbst um ihre Immobilien zu kümmern. Wir kümmern uns mit einem großen Netzwerk und neuen Online-Technologien, um Mietshäuser und Wohnungen effizient und professionell zu verwalten. Wir erarbeiten gemeinsam einen individuellen Verwaltungsvertrag für die Hausverwaltung, damit alle Ihre Bedürfnisse abgedeckt sind.
Mit der Vermietung Ihrer Immobilie werden Sie mit folgenden Herausforderungen konfrontiert:
- Abschluss von Mietverträgen und Kündigung
- Instandhaltung des Objektes
- Abschluss von Verträgen und Verhandlungen
- Mieterbetreuung
- Führung der Mietkaution
- Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen
- Mahn- und Klagewesen
- Buchführung und transparente Abrechnung
- Betriebskostenabrechnung
- Lückenfreie Anschlussvermietung
Wir übernehmen diese Aufgaben für Sie! Geben Sie uns Ihren Bedarf. Wir finden die passende Lösung für Sie!
- Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen.
- Führen der Beschlusssammlung.
- Umsetzung von Beschlüssen.
- Verwaltung der Finanzen der Wohnungseigentümergemeinschaft (siehe WEG-Eigenkonto).
- Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums.
- Pflicht zur Erhaltung der Immobilie.
- Verantwortung für den Geldverkehr sowie für das Forderungsmanagement und das Geltendmachen von Ansprüchen.
- Zuständigkeit für den gesamten Schriftverkehr der Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Wahrung von Fristen im Sinne der Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Erstellung von Zustimmungserklärungen.
- Planmäßige Bildung der Erhaltungsrücklagen.
Ordnungsgemäße Verwaltung nach § 19 WEG setzt folgende Aufgaben voraus – wir kennen uns hiermit bestens aus!
- Die Aufstellung einer Hausordnung.
- Die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
- Die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage.
- Die Aufstellung eines Wirtschaftsplanes einschl. Festsetzung von Vorschüssen nach § 28 Absatz 1 des WEG.
- Die aktuelle Führung der Beschlusssammlungen.
- Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26 a.
Wir garantieren Ihnen
Eine serviceorientierte, kaufmännisch und technisch professionell geführte Mieterverwaltung für Ihr Eigentum – egal wie groß oder klein. Mit uns verpassen Sie keine Fristen mehr und ersparen sich Ärger durch falsch erstellte Nebenkostenabrechnungen. Unsere zufriedenen Auftraggeber wissen es zu schätzen, dass wir neben der Qualität unserer Arbeit auch Wert auf Kundennähe legen.
Hierzu bieten wir Ihnen eine vollständige Betreuung, von der ersten Besichtigung bis zur Beendigung unserer Verwaltungstätigkeit an.
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