Lange wurde über eine Grundsteuerreform diskutiert, kommt sie oder kommt sie nicht- nun laufen die Briefe bei allen Eigentümern im Lande ein.
In den ostdeutschen Ländern war die Berechnungsgrundlage für die Wertermittlung das Jahr 1935 angesetzt und die in den westdeutschen Ländern das Jahr 1964.
Eine Vereinheitlichung muss deshalb her. Es wird ca. 35 Mio Grundstücke betreffen, die neu bewertet werden müssen.
Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer und dient der Steuereinnahme und sollte gezielt dann für die Verbesserung der Städte und Gemeinden zum Einsatz gebracht werden.
Alle Angaben die gefordert sind, müssen an die Finanzämter bis zum 31.10.
2022 übergeben sein.
Danach erfolgt eine Neubewertung und die Daten werden den Kommunen übermittelt.
Dann hat es die Kommune in der Hand den entsprechenden Hebesatz festzulegen und die Bescheide an die Grundstückseigentümer zu übergeben.
Arme Kommunen werden den Höchstsatz ausschöpfen, Kommunen, die Entwicklung möchten, werden moderat handeln – denn die Grundsteuer ist auch für Investoren ein wichtiger Punkt in die Region zu kommen oder für die Standortauswahl.
Ab 01.01. 2025 kommen dann auf alle, die eine Neubewertung erfahren haben, neue, meist höhere Beiträge zu.
Fakt ist: es wird wieder teuer- ob es dann besser wird, bleibt noch offen.
Noch nicht geregelt ist, ob die Grundsteuer wie bisher bei den Betriebskosten der Mieter weiter umgelegt werden darf.
Es bleibt bei den Kostensteigerungen auf allen Gebieten weiter angespannt.